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Sehr geehrter Herr Minister Altmaier ...

Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

EEG-Novelle 2020, Referentenentwurf

Geplante Vollbremsung beim Photovoltaikausbau auf Dächern

 

Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,

es hat uns sehr gefreut, von Ihnen zu hören, es müsse deutlich mehr in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Regenerativen Energien gemacht werden. Auch das Eingeständnis eigener Fehler spricht für Sie und weckt Hoffnungen auf eine Korrektur dieser Fehler. Regenerativ erzeugter Strom wird der Energieträger, mit dem alle Energiesektoren (Industrie, Gebäude, Verkehr und Elektroversorgung) bedient werden müssen, wollen wir die Klimaschutzziele von Paris noch einhalten und trotzdem zukünftig erfolgreich Wirtschaft betreiben.

Im krassen Gegensatz zu Ihrer obigen Aussage stehen jedoch die Regelungen im Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2020 aus Ihrem Hause, die sich auf den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Dächern und den Weiterbetrieb der Alt-Anlagen, die ab dem 31.12.2020 aus der EEG-Förderung herauslaufen, beziehen.

Bei jeder Gelegenheit, Herr Minister, klagen Sie über die nur ungenügende Strom-Infrastruktur und mahnen den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze an. Dabei wissen Sie natürlich, dass dieser Ausbau erfahrungsgemäß viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Gleichzeitig sehen die in Ihrer Novelle stehenden Regelungen vor, dass der Eigenstromverbrauch, d.h. die direkte Nutzung des selbst erzeugten PV-Stroms direkt vor Ort, wirtschaftlich verunmöglicht wird. Alle Anreize sollen so gesetzt werden, dass der erzeugte PV-Strom in die unzureichende Strom-Infrastruktur eingespeist werden soll.

Diese energiewirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Regelungen konterkarieren Ihren bekundeten Willen zum verstärkten Ausbau der regenerativen Energien in dramatischer Weise.

Millionen ungenutzter Dachflächen in der Republik, vor allem auch auf Gewerbeflächen schreien danach, mit PV-Anlagen belegt zu werden. Dieser erzeugte Strom könnte direkt vor Ort verbraucht werden und würde so das Stromnetz nachhaltig entlasten. Denn Strom, der nicht aus dem Stromnetz geliefert werden muss, muss auch nicht von diesem transportiert werden. Außerdem hätten Private wie Gewerbetreibende so die Möglichkeit, ihre Stromkosten durch eigene Investitionen planbar zu deckeln und gleichzeitig Klimaschutz zu betreiben.

Ihr Referentenentwurf hingegen führt unweigerlich zu einer signifikanten Mehrbelastung des zu schwach dimensionierten Stromnetzes insbesondere im Niederspannungs- und Mittelspannungsbereich. Um dies nun wiederum zu vermeiden schlagen Sie vor, ab dem nächsten Jahr PV-Dach-Anlagen zwischen 500 kWp und 750 kWp nur noch im Gesamtumfang von 200 MWp über Ausschreibungen zuzulassen. Zu Ihrer Information: Im Jahr 2019 wurden laut Bundesnetzagentur PV- Anlagen in der von Ihnen geplanten Ausschreibungs-Kategorie mit einer Gesamtkapazität von 1.120 MWp in Betrieb genommen, also eine knapp sechsfach höhere Kapazität, als Ihre Ausschreibung vorsieht !

Sie planen offensichtlich keine Steigerung des PV-Ausbaus auf Dächern, sondern in Wahrheit eine Vollbremsung. Ausgerechnet die Flächen, die ohne zusätzliche Versiegelungen genutzt werden können, sollen so drastisch begrenzt werden. Das ist das genaue Gegenteil eines Aufbruchsignals für die unter Akzeptanzgesichtspunkten notwendige Unterstützung der Bürgerenergie!

Sehr geehrter Herr Minister Altmaier offensichtlich stehen mit diesem EEG-Referentenentwurf Ihre Worte und Ihre geplanten Taten in einem eklatanten Widerspruch zueinander.

Wir fordern Sie daher auf, Ihre Taten mit Ihren Worten in Einklang zu bringen.

Erhöhen Sie die Ausbau-Zielkorridore in der EEG-Novelle 2020 derart, dass diese geeignet sind, die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele, wenigstens aber die Erreichung der eigenen Klimaschutzziele der Bundesregierung, sicherzustellen.

  • Streichen Sie die Einspeise-Vorschriften für selbstproduzierten PV-Strom aus Ihrer EEG-
    Novelle 2020
  • Streichen Sie die Teilnahmeverpflichtung von PV-Dach-Anlagen bis 750 kWp an
    Ausschreibungen aus Ihrer EEG-Novelle 2020
  • Setzen Sie geltendes EU-Recht um, indem Sie die „Sonnensteuer“ (40 % EEG-Umlage auf
    selbstproduzierten und selbstgenutzten PV-Strom) spätestens zum 01.06.2021 streichen.
  • Ermöglichen Sie ausgeförderten PV-Anlagen den Eigen- und Direktverbrauch ohne
    Sonderkosten und ohne aufwändige technische Umbauten

  • Fördern Sie die Entlastung der Strom-Infrastruktur durch Eigenstromnutzung auch mittels
    lokaler Speicherkapazitäten.
  • Etablieren Sie eine Verpflichtung, Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen. Orientieren Sie
    sich dabei an ähnlichen Vorschriften in anderen Ländern.

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl Werner Götzinger
Bürger-Energie-Genossenschaft
Köllertal eG
Prof. Dr. Uwe Leprich
HTW Saar
Prof. Dr. Volker Quaschning
HTW Berlin
Henry Selzer
Bürger-Energie-Genossenschaft
Hochwald eG
Ronald Maltha
ENERGIEWENDE
SAARLAND e.V.
Fridays For Future
Saarland
Wolfgang Klein
Bürger-Energie-Genossenschaft
St. Wendeler Land eG
Christoph Hassel
BUND Landesverband
Saarland
Prof. Dr. Gerhard Wenz
Scientists for Future
Saarland
Günter Walle
Bürger Energiegenossenschaft
Bliesgau eG
 Erhard Pitzius
Plattform Mobilität
SaarLorLux e.V.
Rune Becker
Parents For Future
Saarland

 

 

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